Informationen rund um das Thema Arbeitszeit
Arbeitszeit - Grundlagen
- Begriff
- Dauer der Arbeitszeit
- Lage der Arbeitszeit
- Arbeitsverbot an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen
- Ladenschlussgesetz
Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit. Die Pausen werden nicht mitgerechnet. Keine Arbeitszeit ist die Zeit, die der Arbeitnehmer benötigt, um von seiner Wohnung zum Arbeitsplatz zu gelangen.
Die tägliche Arbeitszeit darf die gesetzliche Höchstdauer von acht Stunden nicht überschreiten. Unter Umständen kann die tägliche Arbeitszeit auf eine Dauer bis zu zehn Stunden verlängert werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass innerhalb von sechs Monaten durchschnittlich nicht länger als acht Stunden gearbeitet wird. Dieses spielt z. B. bei der Gleitzeit eine Rolle. Hierbei muss der Arbeitnehmer zu einer bestimmten Kernzeit im Betrieb anwesend sein. Beginn und Ende seiner Arbeitszeit kann er sich aber ansonsten selbst einteilen.
Wann die tägliche Arbeitszeit beginnen und wann sie enden soll, kann der Arbeitgeber bestimmen. Er legt auch die Pausen fest. Ein Arbeitnehmer darf nicht länger als sechs Stunden hintereinander ohne Pause beschäftigt werden. Nach dem Ende der Arbeitszeit muss der Arbeitnehmer mindestens elf Stunden arbeitsfreie Zeit haben, bevor die Arbeitszeit wieder beginnt.
Beispielsweise in Krankenhäusern oder im Gaststättengewerbe kann diese Ruhezeit auf zehn Stunden verkürzt werden. Voraussetzung ist aber, dass innerhalb eines Kalendermonats an einem anderen Tag zwölf Stunden zwischen Ende und Beginn der Arbeitszeit liegen.
Arbeitnehmer dürfen an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden. Diese Ruhezeit kann bis zu sechs Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn in einem Betrieb Schicht- oder Nachtarbeit geleistet wird. Von dem Arbeitsverbot an gesetzlichen Feiertagen und an Sonntagen gibt es allerdings zahlreiche Ausnahmen.
So dürfen z. B. Mitarbeiter eines Krankenhauses oder der Polizei an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. Auch in Museen, Gaststätten oder anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung darf an diesen Tagen gearbeitet werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Arbeitnehmer mindestens an 15 Sonntagen im Jahr frei haben. Außerdem muss ihnen für die Arbeit am Sonn- oder Feiertag ein Ersatzruhetag gewährt werden.
Das Ladenschlussgesetz sieht vor, dass Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen geschlossen sind. An Werktagen darf von 6 bis 20 Uhr geöffnet sein. Samstags dürfen die Öffnungszeiten zwischen 6 und 16 Uhr, an den vier Samstagen vor Weihnachten zwischen 6 und 18 Uhr liegen.
In bestimmten Fällen gelten besondere Ladenschlusszeiten. So dürfen Kioske, die Zeitungen und Zeitschriften verkaufen, an allen Werktagen bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen zwischen 11 und 13 Uhr geöffnet sein. Tankstellen beispielsweise dürfen an allen Tagen ganztägig öffnen. Dieses gilt auch für Verkaufsstellen an Bahnhöfen oder Flughäfen.
Quelle: www.jobware.de






