Informationen rund um das Thema Arbeitszeit
Arbeitszeitverkürzung
Eine Veränderung der Arbeitszeit bringt ökonomisch zwei gegenläufige Effekte mit sich.
Zum einen senkt eine Arbeitszeitverkürzung das Arbeitsangebot. Insbesondere in den 1970er Jahren galt sie daher als bevorzugtes Mittel zum Abbau der Arbeitslosigkeit. Ziel ist eine gerechtere Verteilung von Arbeitszeit unter der arbeitsfähigen Bevölkerung. Der Arbeitsmarkt reagiert auf die gesunkene Kaufkraft, indem ein Teil der Erwerbsfähigen ausgegrenzt wird und deren Arbeitszeit auf Null gesetzt wird (Arbeitslose).
Eine generelle Verkürzung der individuellen Arbeitszeit schafft Arbeitsplätze. Oft wird dabei davon ausgegangen, daß das vorhandene Arbeitsvolumen (d.h. die Gesamtsumme der Arbeitszeit aller Beschäftigten) auf alle ArbeitnehmerInnen aufzuteilen wäre.
Diese Ansicht ist aus zwei Gründen falsch:
- Erstens steigt bei Vollbeschäftigung die Kaufkraft, es muß also mehr produziert werden (das erhöht das Arbeitsvolumen)
- und zweitens steigt bei Arbeitszeitverkürzung die Produktivität (das bedeutet eine Verkleinerung des Arbeitsvolumens).
Der zweite Effekt ist geringer als der erste, so daß bei Vollbeschäftigung insgesamt das Arbeitsvolumen erhöht wird, aber die individuelle Arbeitszeit sinkt.
Als größtes Problem wird oft die Lohnfrage behandelt. Es wird dabei künstlich ein Problem geschaffen, indem nicht zwischen Brutto- und Nettolohn unterschieden wird. Die Preise bestimmen sich nach den Lohnstückkosten, d.h. wieviel Bruttolohn pro Stück bezahlt wird. Bleibt der Bruttostundenlohn konstant, so verringern sich die Lohnstückkosten, da die Produktivität steigt. Bleibt der Bruttostundenlohn bei Arbeitszeitverkürzung konstant, so sinkt der Bruttolohn.
Gleichzeitig können aber die Abgaben gesenkt werden, da aus den Abgaben keine Arbeitslosen mehr finanziert werden müssen. Diese Abgabensenkung läßt trotz sinkenden Bruttolohns den Nettolohn zumindest konstant, wenn er nicht sogar steigt. Insgesamt steigt also der Reallohn (also das, was man für seinen Nettolohn kaufen kann). Die Änderung der Abgabensätze ist Staatsaufgabe.
Einen Hinweis auf diesen Sachverhalt gibt schon die Teilzeitarbeit. Ist der Bruttostundenlohn unabhängig von der Arbeitszeit, so sinkt der Bruttolohn entsprechend der Verkürzung der Arbeitszeit. Die Verringerung des Nettolohns ist aber nicht proportional der Arbeitszeitverkürzung, da durch den progressiven Einkommensteuersatz die Nettolohnverkürzung geringer ausfällt. Trotzdem hindert der Nettolohnverlust viele ArbeitnehmerInnen daran, eine Teilzeitstelle anzunehmen.
Bei den gegenwärtigen Rahmenbedingungen ist es bei Absatzproblemen für jedes einzelne Unternehmen wirtschaftlicher, die Arbeitszeit zu erhöhen und Mitarbeiter zu entlassen. Wieso sinkt aber im Laufe der Zeit das Arbeitsvolumen? Weil die Produktivität steigt. Zunächst bleiben die Lohnverhältnisse (Bruttolohn, Nettolohn) konstant. Die steigende Produktivität läßt die Preise sinken und erhöht das Güterangebot (Waren und Dienstleistungen). Wegen der geringeren Preise wird mehr gekauft, aber nicht so viel mehr, wie das mengenmäßige Angebot steigt. Ein Teil alter Produkte wird nicht mehr gekauft, weil sie technisch überholt sind (z.B. mechanische Uhren), aber es werden auch neue Produkte gekauft (z.B. Handys). Insgesamt wird aber absolut mehr, aber relativ weniger gekauft. Deshalb wird ein steigender Teil des Einkommens gespart, d.h. ein Teil der gestiegenen Produktion findet keinen Absatz. Deswegen wird das Arbeitsvolumen reduziert und die Arbeitslosigkeit vergrößert. Das führt zu einer weiteren Reduzierung der Kaufkraft auf zwei Wegen: Erstens wird die Kaufkraft der Arbeitslosen massiv eingeschränkt und zweitens müssen die Abgaben steigen, um die Arbeitslosigkeit zu finanzieren. Das reduziert also auch die Kaufkraft der Beschäftigten. Je nach Einkommenshöhe ist der letzte Effekt unterschiedlich. Bei hohen Einkommen senkt die Reduzierung des Einkommens kaum die Kaufkraft, da weitgehend nur der Sparanteil gesenkt wird.






