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Arbeitszeitverlängerung
Andererseits erhöhen Arbeitszeitverkürzungen die Lohnkosten, solange der Verkürzung der Arbeitszeit nicht ein überproportionale Lohnkürzung gegenüber steht. Das gilt auch dann, wenn der Lohn im gleichen Maße sinkt wie die Arbeitszeit, weil Fixkosten wie die Personalbearbeitung, Aus- und Weiterbildung auch bei kürzeren Arbeitszeiten gleich bleiben. Zur Überwindung von wirtschaftlichen Schwächeperioden werden in Deutschland von Arbeitgeberseite daher Arbeitszeitverlängerungen ohne Lohnausgleich gefordert. Der erhoffte betriebswirtschaftliche Effekt ist ein geringerer Stundenlohn und damit verringerte Lohnstückkosten.
Als zusätzlichen Effekt erhofft man sich eine bessere Nutzung des Humankapitals einer Gesellschaft. Die Erfahrung hat gezeigt, dass ein Teil der gewonnen Freizeit für Arbeit im eigenen Haushalt (oder für Schwarzarbeit) verwendet wird. Damit wird teilweise hochqualifizierte - und oftmals gefragte - Arbeitskraft vom Markt genommen und geringqualifzierte (z.B. der Informatiker, der seine Hecke schneidet) auf den Markt gebracht. Die Arbeitslosigkeit Geringqualifizierter steigt, während in anderen Qualifikationsgruppen teilweise Facharbeitermangel herrscht. Volkswirtschaftlich sind beide Effekt umstritten. Eindeutige empirische Ergebnisse liegen nicht vor.






