Urteile zum Thema Arbeitszeit

Keine Schriftform bei befristeter Erhöhung der Arbeitszeit

Besteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, so muss eine, nur für eine gewisse Zeit geltende, Erhöhung der Arbeitszeit nicht schriftlich vereinbart werden.

Anders als ein nur für eine bestimmte Zeit geschlossener Arbeitsvertrag können befristete Arbeitsvertragsbedingungen wie die Arbeitszeit auch mündlich vereinbart werden.

 

BAG 2003-09-03 7 AZR 106/03 Rechtsbereich/Normen: §§ 14, 15, 17 TzBfG; § 625 BGB

 

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