Urteile zum Thema Arbeitszeit
Mitbestimmung bei Arbeitszeiten
Der Personalrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit.
Dies gilt auch dann, wenn nur ein Teil der täglichen Arbeitszeit geregelt wird. So muss er bei der Festlegung der täglichen Probezeiten fürs Theater mit einbezogen werden.
BverwG 2002-08-12 6 P 17/01 Rechtsbereich/Normen: Art. 5 Abs. 3 GG






