Urteile zum Thema Arbeitszeit
Zustimmung zur Verringerung der Arbeitszeit
Ein Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber verlangen, dass dieser der Verringerung seiner Arbeitszeit zustimmt. Das gilt nur dann nicht, wenn dieser Verringerung der Arbeitszeit betriebliche Gründe entgegenstehen.
Ein solcher betrieblicher Grund ist nicht gegeben, wenn der Arbeitgeber die ausfallende Arbeitszeit durch die Einstellung einer Teilzeitkraft ausgleichen kann.
BAG 2003-12-09 9 AZR 16/03 Rechtsbereich/Normen: § 8 Abs. 4 TeilZBefrG






