Urteile zum Thema Arbeitszeit

Scheidung - Verringerung der Arbeitszeit wegen Kindesbetreuung gerechtfertigt

Ehepartner, die nach einer Scheidung die Betreuung eines Kindes übernehmen, dürfen ihre Arbeitszeit verringern. Rechtlich ist nicht zu beanstanden, dass dies für den ehemaligen Partner eine höhere Unterhaltskostenlast zur Folge hat.

Mit dieser Entscheidung gab das Oberlandesgericht Koblenz der Klage einer geschiedenen Frau auf Zahlung eines höheren Unterhalts statt. Während die Ehefrau in der Ehe ganztags arbeiten konnte, sah sie sich nach der Scheidung wegen der Kindes-Betreuung dazu nicht mehr in der Lage. Völlig legitim fanden dies die zuständigen Richter des Koblenzer Oberlandesgerichts. Denn schließlich bedürfe ein Kind nach der Scheidung der Eltern eine ganz besonders intensive Betreuung, so dass es sachgerecht sei, wenn sich eine Mutter zur Verringerung der Arbeitszeit entschließe.

 

Oberlandesgericht Koblenz 11 UF 88/02 Rechtsbereich/Normen

 

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